Im Internet gibt es an vielen Stellen die Möglichkeit, Musik zu hören. Auch ist Software verfügbar, die das Mitschneiden der Stücke ermöglicht und sie als MP3-Dateien auf dem Rechner des Anwenders speichert. Doch ist das legal? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es hängt davon ab, welche Quellen genutzt werden und wie die mitgeschnittenen Musikstücke verwendet werden.
Das Herunterladen von Musikstücken aus illegalen Quellen ist verboten. Auch dürfen keine Songs heruntergeladen werden, wenn dadurch eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Wird Musik von Radiosendern ausgestrahlt, ist normalerweise davon auszugehen, dass eine Genehmigung vorliegt und keine Urheberrechtsverletzung seitens des Radiobetreibers begangen wird.
Im Zeitalter der Kassettenrekorder war es weit verbreitet, Musik aus dem Radio für den Eigenbedarf mitzuschneiden. Solche Kopien für den Privatgebrauch waren legal. Auf Internet-Radios übertragen bedeutet dies, dass das Mitschneiden der Songs und somit das "Herunterladen" für den Privatgebrauch in der Regel ebenfalls legal ist. Mit den mitgeschnittenen Song-Dateien darf jedoch nicht gehandelt werden, auch sollten sie nicht im großen Stil weitergegeben werden, dies würde einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen.
Eine Quelle, bei der das Mitschneiden von Musikstücken mit größter Vorsicht genossen werden sollte, sind Online-Videoportale. Beispielsweise bei YouTube laden viele Nutzer Musikstücke hoch, deren Urheberrechte nicht bei ihnen liegen. Es handelt sich demnach um eine Urheberrechtsverletzung und die Musikstücke herunterzuladen beziehungsweise mitzuschneiden, ist damit ebenfalls illegal - auch für den Privatgebrauch.
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